
Die Anscheinsvollmacht schützt den Vertragsschließenden in seinem Vertrauen, der ihm gegenüber als Stellvertreter eines anderen Auftretende sei bevollmächtigt, im Namen dieses anderen rechtsgeschäftlich tätig zu werden. Der Vertragsschließende erhält gestützt auf die Anscheinsvollmacht einen Erfüllungsanspruch gegenüber dem Vertretenen,...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Anscheinsvollmacht

Siehe Duldungsvollmacht.
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https://www.elektroniknet.de/lexikon/?s=2&k=A&id=26827&page=1

Angenommen, es handelt jemand in Geschäftsbeziehungen für einen anderen als dessen Vertreter, hat aber keine ausdrückliche oder anderweitige Berechtigung (Vollmacht) dazu. Dann kann es unter bestimmten Umständen gerechtfertigt sein, den Vertretenen im Interesse des Dritten trotzdem so zu behandeln, als ob er den Vertreter bevollmächtigt hätte...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42687

Von einer Anscheinsvollmacht (= Rechtsscheinsvollmacht) spricht man, wenn jemand sich die Willenserklärungen eines anderen, den er nicht bevollmächtigt hat, nach Treu und Glauben zurechnen lassen muss, weil er bei Anwendung der verkehrsüblichen Sorgfalt dies hätte erkennen und verhindern können. Beispiel: B ist Autohändler. Auf seinem Hof hat...
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https://www.lexexakt.de/glossar/anscheinsvollmacht.php
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