
Versicherungspflichtig Beschäftigte, für die eine Orts-, Betriebs- oder Innungskrankenkasse zuständig ist, können die Mitgliedschaft bei einer Ersatzkasse (Ersatzkassen)wählen, wenn sie zu dem Mitgliederkreis gehören, den die gewählte Ersatzkasse aufnehmen darf. Umgekehrt können Mitglieder von Ersat...
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https://www.financefinder24.de/lexikon_V/versicherungsnetz.de+-+Versicherun
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