
Als Wahlkapitulation (capitulatio caesarea) wird seit dem Mittelalter ein schriftlicher Vertrag bezeichnet, in dem ein Kandidat Zusagen für den Fall seiner Wahl machte, in dem aber auch seine Kompetenzen genau geregelt und Machtbefugnisse eingeschränkt werden konnten. == Königswahl == === Heiliges Römisches Reich === Bei der Wahl zum König im...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Wahlkapitulation

ist seit dem Mittelalter die älteren Wahlversprechen folgende Zusage eines Bewerbers an die Wähler für den Fall der Wahl in ein Amt (z. B. Venedig 1192, Papstwahl 1352 [22. 9. 1695 verboten], W. Kroeschell, DRG 3; Köbler, DRG 147; Musatti, E., Storia della promissione ducale, 1888; Iwand, Die Wahlkapitulationen, 1919;
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https://koeblergerhard.de/zwerg-index.html

Wahlkapitulation , im Mittelalter und in der Neuzeit schriftlich fixierter Vertrag über die vor einer Wahl von dem zu Wählenden für den Fall seiner Wahl den Wählern gegebenen Zusagen. Wichtig für die deutsche Geschichte sind die Wahlkapitulationen (Capitulatio caesarea), die den Römischen Königen se...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Wahlkapitulation , im ehemaligen Deutschen Reich die Bedingungen, die einem römisch-deutschen Kaiser (zum erstenmal Karl V. 1519) bei seiner Wahl von den Kurfürsten vorgelegt wurden, und die er vor seinem Regierungsantritt beschwören mußte. Der Westfälische Friede (1648) verhieß eine beständige W. (capitulatio perpetua), die aber nie zu stan...
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https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html

seit dem 12. Jahrhundert eine bei der Bischofswahl dem Erwählten von seinen Wählern auferlegte (kapitelweise) Verpflichtung, bestimmte Maßnahmen zu treffen oder zu unterlassen; seit 1519 (Karl V.) auch bei der Kaiserwahl.
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https://www.wissen.de//lexikon/wahlkapitulation
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