
Das Wahlgeheimnis schützt den Wähler bei einer geheimen Wahl davor, dass seine Wahlentscheidung beobachtet wird oder nachträglich rekonstruiert werden kann. Die Sicherung des Wahlgeheimnisses ist einer der Wahlrechtsgrundsätze einer Demokratie. Ziel ist es die Einschüchterung von Wählern und den Verkauf von Stimmen zu erschweren. Um sicherzu...
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Wahlgeheimnis, Grundsatz der geheimen Wahl, der die freie Wahlentscheidung und den Wähler davor schützt, dass seine Stimmabgabe gegen seinen Willen anderen bekannt wird, im GG durch Artikel 28 und 38 garantiert. Wer das Wahlgeheimnis in der Absicht verletzt, sich oder einem anderen Kenntnis zu versc...
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das Recht des Wählers darauf, dass seine Stimmabgabe anderen nicht gegen seinen Willen bekannt gegeben wird. Verletzung des Wahlgeheimnisses ist in Deutschland nach § 107c StGB strafbar. Ähnlich in Österreich nach § 268 StGB und in der Schweiz nach Art. 283 StGB.
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