[Achtung: Schreibweise von 1811] Der Wahlfürst, des -en, plur. die -en, ein Fürst, welcher befugt ist, das gemeinschaftliche Oberhaupt mitwählen zu helfen; in welchem Verstande die Churfürsten zuweilen diesen Nahmen bekommen. Gefunden auf https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009134_6_0_217