[Achtung: Schreibweise von 1811] Der Waffenhammer, des -s, plur. die -hämmer. 1 Ein Hammerwerk, wo Waffen, d. i. so wohl Harnische, als Gewehre, verfertiget werden. 2. In einigen Gegenden ein Hammerwerk, wo eiserne Werkzeuge, als Sensen, Äxte u.s.f. verfertiget werden, von Waffen 3.
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https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009134_6_0_121
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