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Gegenvormund

Gegenvormund Logo #42000 Der Gegenvormund ist eine spezielle Form der gesetzlichen Vertretung, die der Kontrolle des eigentlich bestellten Vormundes im Bereich der Vermögenssorge dient ({§|1792|bgb|juris} BGB). Der Gegenvormund hat Kontroll- und Überwachungspflichten und entlastet dadurch das Betreuungsgericht. Im Bereich der Betreuung Volljähriger wird die Funktion G...
Gefunden auf https://de.wikipedia.org/wiki/Gegenvormund

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Gegenvormund Logo #42834Als Gegenvormund wird gemäß § 1799 BGB ein zweiter Vormund bezeichnet, der den Vormund überwacht und bestimmte Handlungen des Vormundes genehmigen muss, aber keinerlei Rechtsmacht zum eigenständigen handeln hat. Ein Gegenvormund soll gemäß § 1792 BGB bestellt werden, wenn ein nicht unerhebliches Vermögen für das Mündel zu verwalten ist.
Gefunden auf https://www.lexexakt.de/glossar/gegenvormund.php

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Gegenvormund Logo #42295Gegenvormund , s. Vormund.
Gefunden auf https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html

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Gegenvormund Logo #42871neben dem Vormund zu dessen Überwachung bestellte Person, insbesondere bei größerer Vermögensverwaltung.
Gefunden auf https://www.wissen.de//lexikon/gegenvormund
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