
Die Vorwegpfändung ist eine in {§|811d|zpo|juris} ZPO geregelte Pfändungsart. Dabei wird durch einen Gerichtsvollzieher oder Vollziehungsbeamten etwas gepfändet, was an sich zum Zeitpunkt der Ausbringung dieser Pfändung unpfändbar ist. Voraussetzung für die Wirksamkeit dieser Pfändung ist die Erwartung, dass die gepfändete Sache demnächs...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Vorwegpfändung
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