
Von eine Vorwegnahme der Hauptsache spricht man, wenn eine einstweilige Sicherungsanordnung zur endgültigen Erfüllung/Befriedung des Antragstellers führt. Die Vorwegnahme der Hauptsache ist aber ausnahmsweise zulässig, wenn andernfalls dem Antragsteller unzumutbare Nachteile drohen. Das Gleiche gilt grundsätzlich für die Regelungsanordnung. H...
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