
Nach Artikel 47 Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG), sind L. für solche stark belasteten Gebiete ('Untersuchungsgebiete') aufzustellen, in denen die Immissionswerte nach TA Luft (gegenwärtig für Schwefeldioxid, Stickoxide, Kohlendioxid, Stäube und Ozon) überschritten werden.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/40122

Sanierungspläne für ausgewiesene Untersuchungsgebiete, in denen die Luftverunreinigungskonzentrationen die Höhe der zulässigen Immissionswerte regelmäßig überschreiten. Luftreinhaltepläne können auf bestimmte Stoffe beschränkt sein. Sie enthalten Angaben zu der festgestellten Belastung, den festgestellten Wirkungen, den Ursachen, der pr.....
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https://www.wissen.de//lexikon/luftreinhalteplaene
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