[Achtung: Schreibweise von 1811] Der Vorfröhner, des -s, plur. ut nom. sing von fröhnen, die Execution verhängen, ein nur in einigen Gegenden übliches Wort, den vornehmsten Ständiger bey einer Schuldklage zu bezeichnen, welcher im Nahmen aller um die gerichtliche Hülfe ansucht; an andern Orten der Vormann.
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