
Hierunter ist in der Kreditversicherung die schriftliche bzw. elektronische Angabe von Daten und Fakten des potentiellen Versicherungsnehmers zu verstehen, nach denen das Angebot / die Musterpolice erstellt wird. Die Vordeklaration wird Bestandteil des Versicherungsvertrags. Falsche Angaben können dazu führen, dass der Vertrag von Anfang an unwir...
Gefunden auf
https://www.enzyklo.de/Lokal/40078
Keine exakte Übereinkunft gefunden.