Vorbescheiden Bedeutung

Suchen

Vorbescheiden

Vorbescheiden Logo #40138[Achtung: Schreibweise von 1811] verb. irreg. act. vor sich bescheiden, d. i. durch einen Ausspruch fordern, welches von dem Richter und andern mit Gerichtbarkeit versehenen obrigkeitlichen Ämtern geschiehet Vorbeschieden werden, vor Gericht gefordert, noch häufiger citieret werden. Die Parteyen, die Zeugen sind vorbeschie...
Gefunden auf https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009134_5_1_1481
Keine exakte Übereinkunft gefunden.