[Achtung: Schreibweise von 1811] Der Vollzieher, des -s, plur. ut nom. sing Fämin. die Vollzieherinn, eine Person, welche etwas vollziehet. Der Vollzieher eines Testamentes, wofür doch das Latein. Executor gebräuchlicher ist. Gefunden auf https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009134_5_1_1443