
Die Vollmachtserteilung (= Bevollmächtigung) erfolgt grundsätzlich mittels einer einseitigen empfangsbedürftigen Willenserklärung. Diese kann sowohl gegenüber dem Geschäftspartner abgegeben werden (Außenvollmacht), als auch gegenüber dem Vertreter (Innenvollmacht). Die Innenvollmacht kann zusätzlich mit einer Wissenserklärung nach außen ...
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