[Achtung: Schreibweise von 1811] adj. et adv. welches noch in den Rechten am üblichsten ist. Vollbürtige Geschwister, leibliche Geschwister, welche von Einem und eben demselben Vater, und Einer und eben derselben Mutter herkommen, und ehedem auch ebenbürtige genannt wurden. Ein vollbürtiger Bruder, auch wohl ein Vollbrud...
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