[Achtung: Schreibweise von 1811] Der Vierziger, (sprich virrziger) des -s, plur. ut nom. sing. 1. Ein Mitglied eines Collegii von vierzig Personen. 2. Ein aus vierzig Einheiten bestehendes Ganze. Besonders wird eine männliche Person, welche vierzig Jahre alt ist, ein Vierziger, und eine weibliche eine Vierzigerinn genannt. ...
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