[Achtung: Schreibweise von 1811] Der Beichtiger, (nicht gebräuchlich) des -s, plur. ut nom. sing. ein im Hochdeutschen veraltetes Wort, welches aber ehedem in folgenden Bedeutungen üblich war. 1) Für einen, der da beichtet, wofür man jetzt lieber Beichtkind gebraucht, und in weiterer Bedeutung auch für Bekenner, ... Gefunden auf https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009131_4_1_1150