
für die Kennzeichnung von Verpackungsmaterialien mit dem Grünen Punkt geforderte, rechtlich verbindliche Rücknahmezusicherung für die verschiedenen Materialfraktionen. Garantiegeber sind Gesellschaften der jeweiligen Industriezweige Glas, Weißblech, Aluminium, Verbundstoffe, Kunststoffe und Papier/Pappe/Karton.
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