
Verwandtenmord (Parricidium), im röm. Rechte die absichtliche Tötung einer mit dem Thäter durch das Band der Verwandtschaft oder ein ähnliches, z. B. durch Schwägerschaft, Ehe oder Patronat, verbundenen Person. Das Parricidium wurde mit der Strafe des Ertränkens geahndet (Poena culei), wobei der Verbrecher mit einem Hund, einem Affen, einem H...
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https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html
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