
Fremdverwaltung Vertrag zwischen dem Eigentümer einer Immobilie und einem Verwalter, der im Auftrag des Eigentümers die Immobilie verwaltet. Verwaltungsverträge werden über Immobilienverträge abgebildet, z.B. mit der Vertragsart Sondereigentumsverwaltung.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/40102

ein öffentlich-rechtlicher Vertrag, der in der Regel zwischen einer Verwaltungsbehörde und einem einzelnen Bürger oder zwischen mehreren Verwaltungsträgern geschlossen und durch den ein Rechtsverhältnis auf dem Gebiet des Verwaltungsrechts begründet, geändert oder aufgehoben wird.
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https://www.wissen.de//lexikon/verwaltungsvertrag
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