
Dies sind die Grundsätze die das deutsche Verwaltungsrecht bestimmen. Die Herkunft dieser Grundsätze ist unterschiedlich, zum Teil handelt es sich um Gesetze, zum Teil um Rechtsfortbildung und Gewohnheitsrecht (Mauer, § 4 IV).
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https://www.lexexakt.de/glossar/verwaltungsgrundsaetze.php
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