
Verwahrungsbruch, das Beschädigen, Vernichten oder Beiseiteschaffen dienstlich aufbewahrter oder einem Beamten oder Dritten amtlich übergebener Gegenstände oder Schriftstücke; mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren (bei Amtsträgern bis zu fünf Jahren) oder Geldstrafe bedroht (§ 133 StGB).
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das Zerstören, Beschädigen, Unbrauchbarmachen oder der dienstlichen Verfügung Entziehen von Schriftstücken oder anderen beweglichen Sachen, die sich in dienstlichen Verwahrung befinden; strafbar nach § 133 StGB.
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https://www.wissen.de//lexikon/verwahrungsbruch
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