Vertreter, gesetzlicher Bedeutung

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Vertreter, gesetzlicher

Vertreter, gesetzlicher Logo #42091Diejenige Person, die für eine handlungsunfähige Person (Unmündige, Bevormundete, Entmündigte) die Handlungen vornehmen kann bzw. muss, die letztere zur Begründung von Rechten und Pflichten benötigt.
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