[Achtung: Schreibweise von 1811] -er, -ste, adj. et adv welches in der letzten Bedeutung des vorigen Wortes üblich ist, von einigen auch in der ersten Bedeutung gebraucht wird. Vertragsam seyn. So auch die Vertragsamkeit. Gefunden auf https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009134_5_0_988