
Mit Verteidigungsfall (im Sprachgebrauch der Bundeswehr auch „V-Fall“ genannt) wird der rechtliche Status der Bundesrepublik Deutschland bezeichnet, wenn diese mit „Waffengewalt“ angegriffen wird. Der Verteidigungsfall ist im Abschnitt Xa ({Art.|115a|gg|juris} bis {Art.|115l|gg|juris}) des Grundgesetzes geregelt. Die Regelungen wurden zusa...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Verteidigungsfall

Verteidigungsfall, äußerer, durch einen mit Waffengewalt geführten oder unmittelbar drohenden Angriff auf das Bundesgebiet hervorgerufener Notstand (Artikel 115 a GG, Notstandsverfassung).
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Der Verteidigungsfall tritt ein, wenn Deutschland mit Waffengewalt angegriffen wird, oder ein solcher Angriff unmittelbar bevorsteht (§ 115a Abs. 1 GG). Im Verteidigungsfall gelten die Sonderregelungen der Art. 115a bis 115l GG. Davon zu unterscheiden sind der Spannungsfall und der Bündnisfall.
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https://www.lexexakt.de/glossar/verteidigungsfall.php

tatsächlicher Zustand einer Bedrohung der Bundesrepublik Deutschland durch einen äußeren Feind. Die Feststellung, dass der Verteidigungsfall eingetreten ist, trifft nach Art. 115a GG der Bundestag mit Zustimmung des Bundesrats; der Beschluss wird vom Bundespräsidenten verkündet; mit der Verkündung befindet sich die Bundesrepublik Deutschland....
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