
ist das bei Säumnis einer Partei betreibbare Gerichtsverfahren. Es ist bereits dem römischen Recht bekannt. In der Gegenwart wird bei Säumnis des Beklagten nach dem Vorbild des sächsischen Prozesses auf der Grundlage des Vortrages des Klägers ein Versäumnisurteil erlassen, bei Säumnis des Klägers die Klage abgewiesen.Kaser §§ 84 II, 87; K...
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Versäumnisverfahren, Zivilprozess: Verfahren, das bei Versäumnis einer Partei stattfindet. Auf Antrag der erschienenen Partei ergeht gegen die nicht erschienene das Versäumnisurteil: gegen den nicht erschienenen Kläger auf Klageabweisung, gegen den Beklagten auf Verurteilung, soweit das Vorbringen d...
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Verfahren bei Ausbleiben einer Partei im Zivilprozeß. Siehe unter Versäumnisurteil.
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