
Die Versicherungssteuer ist keine Abzugsfähige Steuer wie etwa die Vorsteuer. Der Unternehmer muss sie dennoch im Rahmen der zu zahlenden Versicherungen entrichten. Sofern die Versicherung selbst eine Betriebsausgabe darstellt, wie zum Beispiel die Gewerbeversicherung oder die betriebliche Rechtschutzversicherung, auch die betriebliche Haftpflicht...
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https://www.betriebsausgabe.de/versicherungssteuer-504.html

Im Gegensatz zu den übrigen Versicherungszweigen unterliegen die Beiträge in der Kranken- und Lebensversicherung nicht der Versicherungssteuer.
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