
Die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG), auch Versicherungspflichtgrenze, bestimmt, ab welcher Höhe des jährlichen Brutto-Arbeitsentgelts ein Arbeitnehmer nicht mehr in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert ist. Sie legt damit die Marktabgrenzung zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung fest und ist daher seit vielen...
Gefunden auf
https://de.wikipedia.org/wiki/Versicherungspflichtgrenze
income threshold for compulsory insuranceist ein Synonym für die Jahresarbeitsentgeltgrenze und beziffert eine Einkommenshöchstgrenze bis zu der in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) Versicherungspflicht besteht. Durch das Beitragssatzsicherungsgesetz wurde die Jahresarbei...
Gefunden auf
https://www.aok-bv.de/lexikon/j/index_00413.html

Die Versicherungspflichtgrenze ist die Einkommensgrenze, bis zu der Arbeitnehmer in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungspflichtig sind. Jahresarbeitsentgeltgrenze ist die offizielle Bezeichnung hierfür. ûbersteigt das Einkommen diese Grenze, besteht Versicherungsfreiheit. Man hat die M...
Gefunden auf
https://www.enzyklo.de/Lokal/42127

Die Versicherungspflichtgrenze ist der Betrag eines Arbeitsentgelts, bis zu dem abhängig Beschäftigte in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert sind. Im Jahr 2008 liegt die Grenze bei 48.150 Euro pro Jahr oder 4.012,50 Euro pro Monat. Seit dem 1.4.2007 gilt: Wer im aktuellen Jahr meh...
Gefunden auf
https://www.enzyklo.de/Lokal/42187

Die Versicherungspflichtgrenze legt fest, bis zu welcher Höhe des jährlichen Bruttoarbeitsentgelts Arbeitnehmer der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung...
Gefunden auf
https://www.enzyklo.de/Lokal/42763

Ab einer bestimmten Verdiensthöhe besteht keine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung. Diese Versicherungspflichtgrenze liegt im Jahr 2006 bei 47.250,00 EUR. Wer mehr verdient, kann in der bisherigen Krankenkasse freiwillig versichert bleiben. Die Pflichtversicherung wandelt s...
Gefunden auf
https://www.financefinder24.de/lexikon_V/versicherungsnetz.de+-+Versicherun

Die Versicherungspflichtgrenze - oder auch Jahresarbeitsentgeltgrenze - bezeichnet das jährliche Höchsteinkommen, bis zu dem in der gesetzlichen Krankenversicherung Versicherungspflicht besteht. Sie wird von der Bundesregierung jährlich durch Rechtsverordnung im Verhältnis der En...
Gefunden auf
https://www.financescout24.de/wissen

Die Versicherungspflichtgrenze ist die Einkommensgrenze, bis zu der Arbeitnehmer in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungspflichtig sind. Jahresarbeitsentgeltgrenze ist die offizielle Bezeichnung hierfür. Übersteigt das Einkommen diese Grenze, besteht Versicherungsfreiheit. Man hat die Möglichkeit, sich freiwillig weiter zu ...
Gefunden auf
https://www.nettolohn.de//lexikon/versicherungspflichtgrenze.html
Keine exakte Übereinkunft gefunden.