Die gefassten Beschlüsse einer Wohnungseigentümerversammlung sind in einer Niederschrift aufzunehmen. Diese Niederschrift wird auch Versammlungsprotokoll genannt. Verantwortlich für die Niederschrift des Versammlungsprotokolls ist der Versammlungsleiter. Dieser muss aber nicht mit dem Verwalter identisch sein. Beim Versammlungsprotok... Gefunden auf https://www.mein-wirtschaftslexikon.de/v/versammlungsprotokoll.php