Arrogation arrogatio: im historischen Recht Bezeichnung für die Annahme einer selbstständigen Person an Kindes Statt, bei der dem Angenommenen (Wahlkind) ein Erbrecht am Nachlaß des Adoptivvaters zugestanden wurde (was bei der Adoption ausgeschlossen war). Die Arrogation folgte in der Regel dem römi... Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42134