[Achtung: Schreibweise von 1811] verb. reg. act. im gemeinen Leben und den niedrigen Sprecharten. 1. Durch unnützes oder ungeschicktes Hantiren mit einem flüssigen Körper verbrauchen, verschütten. Viel Wasser verplämpern. Von plämpern, einer Onomatopöie des Hantirens im Wasser. 2. Sich mit jemanden verplämpern, sich ...
Gefunden auf
https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009134_5_0_671
Keine exakte Übereinkunft gefunden.