
Die tatsächlich bei einer Geschäftsreise anfallenden Verpflegungskosten sind nicht als Betriebsausgaben abzugsfähig. Zu diesem Zweck existieren sogenannte Pauschalen für Verpflegungsmehraufwand. Vgl. dazu Mehraufwand für Verpflegung.
Gefunden auf
https://www.enzyklo.de/Lokal/42811

Die tatsächlich bei einer Geschäftsreise anfallenden Verpflegungskosten sind nicht als Betriebsausgaben abzugsfähig. Zu diesem Zweck existieren sogenannte Pauschalen für Verpflegungsmehraufwand. Vgl. dazu Mehraufwand für Verpflegung.
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