[Achtung: Schreibweise von 1811] verb. reg. act. zu nichte oder zu nichts machen. 1. Zu nichts machen, im strengsten Verstande, ein Ding so zerstören, daß von demselben nichts wirkliches mehr übrig bleibt, aus dem Seyn in das absolute Nichtseyn versetzen; zernichten. 2. In weiterer Bedeutung, zerstören, die Verbindung al...
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(Text von 1910) Tilgen
1). Vertilgen
2). Zerstören
3). Ausrotten
4). Vernichten
5). Man
tilgt etwas, sofern man ihm seine Kräfte nimmt, so daß es nicht mehr wirken kann, z. B. eine Schuld, einen Aufruhr
tilgen; man
vertilgt es, sofern man dem Dasein desselben völlig ei...
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