
Vermögensbeschlagnahme, in gesetzlich geregelten Fällen zulässige Beschlagnahme des Vermögens eines abwesenden Beschuldigten, gegen den der Erlass eines Haftbefehls möglich wäre. Die Vermögensbeschlagnahme soll dazu führen, dass sich dieser den Strafverfolgungsbehörden stellt (§§ 290 ff, 443 StPO)...
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