[Achtung: Schreibweise von 1811] verb. reg. act. 1. Von Mahl, ein Gränzzeichen, ist vermahlen in einigen Gegenden, mit Gränzzeichen bezeichnen, versehen. Ein Feld vermahlen. Daher die Vermahlung. 2. Von mahlen, pingere. (1) Durch Mahlen der Menge nach erschöpfen, alle machen. Alle Farben vermahlen. (2) Er würde uns ein h...
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