
Verletzung des Briefgeheimnisses bezeichnet im deutschen Strafrecht einen Straftatbestand. Es handelt sich um ein Antragsdelikt, das in {§|202|StGB|dejure} StGB geregelt wird. ==Rechtsgut== Das durch die Vorschrift geschützte Rechtsgut ist der Schutz vor Indiskretion, insbesondere das Briefgeheimnis ({Art.|10|GG|dejure} GG). == Tatgegenstand == ...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Verletzung_des_Briefgeheimnisses

Die Verletzung des Briefgeheimnisses bezeichnet im deutschen Strafrecht einen Straftatbestand. Es handelt sich um ein sog. Antragsdelikt, das in § 202 StGB geregelt wird. Die Tat wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist nicht strafbar.
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