
Von einem Verletzungsdelikt spricht man bei einem Delikt, dass den Eintritt einer Schädigung beim Handlungsobjekt voraussetzt. Z.B. den Tod eines Menschen (§ 211, § 212), die Beschädigung einer Sache (§ 303 StGB). Von einem Gefährdungsdelikt spricht man dagegen, bei einem Delikt, das nur die Herbeiführung einer Gefahr für das Schutzobjekt v...
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