
Das Verlagsrecht im Sinne des deutschen § 8 Verlagsgesetzes (VerlG) ist das ausschließliche Recht, ein Werk der Literatur oder Tonkunst (das heißt Notenmaterial) zu vervielfältigen und zu verbreiten. Es ist ein Teilbereich der urheberrechtlichen Nutzungsrechte. Urheber erteilen üblicherweise Verlagen das Verlagsrecht an einem Werk, indem sie ...
Gefunden auf
https://de.wikipedia.org/wiki/Verlagsrecht

ist objektiv die Gesamtheit der den Verlag betreffenden Rechtssätze und subjektiv das dem Verleger vom Verlaggeber eingeräumte Nutzungsrecht. Seinen Ausgangspunkt nimmt das V. auf dem Gebiet der Tonkunst und Literatur in den als Folge des Buchdrucks am Ende des Mittelalters zunächst in Italien aufkommenden Druckerprivilegien gegen Nachdruck. Nac...
Gefunden auf
https://koeblergerhard.de/zwerg-index.html

Verlagsrecht, im weiteren Sinn die Gesamtheit der gesetzlichen Bestimmungen über das Verlagsvertragsverhältnis, im engeren Sinn das vom Urheberrecht abgeleitete ausschließliche Recht des Verlegers zur Vervielfältigung und Verbreitung eines Werkes. Das Verlagsrecht ist geregelt durch das mehrfach geä...
Gefunden auf
https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Verlagsrecht , das ausschließliche Recht der Vervielfältigung an einem Schrift- oder Kunstwerk, welches der Urheber (Autor) oder dessen Rechtsnachfolger einem andern (dem Verleger) gegen die Verpflichtung der Veröffentlichung überträgt. Die ûbereinkunft, vermöge deren der Urheber oder sonstige rechtmäßige Inhaber eines Werkes der Kunst ode...
Gefunden auf
https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html

s. Urheberrecht.
Gefunden auf
https://www.ub.bildarchiv-dkg.uni-frankfurt.de/Bildprojekt/Lexikon/Standard

1. (objektiv) Bestimmungen, die die rechtlichen Beziehungen regeln, die sich aus einem Verlagsvertrag ergeben (Verlagsgesetz vom 19. 6. 1901); – 2. (subjektiv) die ausschließliche Befugnis des Verlegers zur Vervielfältigung und Verbreitung des literarischen oder musikalischen Werks, das Gegenstand des Verlagsvertrags ist.
Gefunden auf
https://www.wissen.de//lexikon/verlagsrecht
Keine exakte Übereinkunft gefunden.