
Eine Streitgenossenschaft – auch subjektive Klagehäufung genannt – liegt dann vor, wenn in einem Rechtsstreit entweder auf Klägerseite oder auf Beklagtenseite mehrere Personen beteiligt sind. Bei mehreren Klägern spricht man von aktiver Streitgenossenschaft, bei mehreren Beklagten von passiver Streitgenossenschaft. == Deutsches Recht == Die...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Streitgenossenschaft

ist das Auftreten mehrerer Parteien oder Beteiligter auf einer Seite eines Rechtsstreits. Eine S. kennt bereits das römische Recht. Von dort aus wird sie auch im gelehrten Prozessrecht behandelt.Kisch, W., Begriff und Wirkungen der besonderen Streitgenossenschaft, 1899; Sellert, W., Prozessgrundsätze und Stilus Curiae, 1973
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https://koeblergerhard.de/zwerg-index.html

Auftreten mehrerer Personen als eine Partei (Kläger oder Beklagte) in einem Rechtsstreit. Die Streitgenossenschaft wird auch subjektive Klagehäufung genannt. Sie ist in den Paragrafen 59 bis 63 der Zivilprozessordnung (ZPO) geregelt. Über die Verweise in den Verfahrensordnungen f&uum...
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https://www.anwalt24.de/lexikon

Streitgenossenschaft, im Prozessrecht eine Mehrheit von Personen, die gemeinschaftlich klagen oder verklagt werden können (subjektive Klagenhäufung). Bei der einfachen Streitgenossenschaft liegt lediglich eine äußere Zusammenfassung mehrerer Prozesse bei Gleichartigkeit der Ansprüche und Verpflichtu...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

liegt vor, wenn in einem Zivilprozess in derselben Parteistellung mehrere Personen nebeneinander auftreten. Die Streitgenossenschaft setzt nach §§ 59, 60 ZPO voraus, dass die Streitgenossen hinsichtlich des Streitgegenstands in Rechtsgemeinschaft stehen. Genauer geregelt in §§ 61ff. ZPO. In Österreich ist die Streitgenossensch...
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https://www.wissen.de//lexikon/streitgenossenschaft
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