[Achtung: Schreibweise von 1811] verb. reg. act. durch Heirath mit einer andern Person verbinden, so wohl absolute. Seine Tochter verheirathen, im gemeinen Leben auch ausheirathen. Sich verheirathen Verheirathete Kinder haben. Verheirathet seyn. Als auch mit Bezeichnung der Person, welche durch Vorwörter ausgedruckt wird. S...
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