
Die Vergleichsmiete, als ortsübliche Vergleichsmiete wird aus den üblichen Entgelten (geregelt in {§|558|bgb|juris} Abs. 2 BGB), die in der Gemeinde oder einer vergleichbaren Gemeinde für Wohnraum vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung Beschaffenheit und Lage in den letzten vier Jahren vereinbart oder geändert worden sind, gebildet. In den ...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Vergleichsmiete

Deutsches Recht Miete, die zur Mietanpassung freifinanzierter Wohnungen herangezogen werden kann. Der Vermieter muß die Zustimmung des Mieters zur Mietanpassung einholen.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/40102

Mietpreis, orts- oder quartierüblicher.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/40180

Die Vergleichsmiete (ortsübliche Miete) ist die Miete, die für eine nach Baujahr, Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage vergleichbare Wohnung üblich ist.
siehe hierzu auch: Lexikon: Mietverhältnis zwischen Angehörigen verbilligte Ver...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42083

Vergleichsmiete, ortsübliche Vergleichsmiete, jene Miete, die sich aus den üblichen Entgelten ergibt, die in der Gemeinde oder in vergleichbaren Gemeinden für Wohnraum vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage in den letzten vier Jahren vereinbart wurden (§ 558 Abs. 2 BGB). Di...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

der übliche Mietzins, der in der Gemeinde oder in vergleichbaren Gemeinden für nicht preisgebundenen Wohnraum vergleichbarer Größe, Art, Lage, Ausstattung und Beschaffenheit gezahlt wird (Gesetz zur Regelung der Miethöhe vom 18. 12. 1974, mit späteren Änderungen).
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https://www.wissen.de//lexikon/vergleichsmiete
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