
Die Vollzugshilfe ist ein Unterfall der Amtshilfe und stellt das Ersuchen einer Behörde an eine andere dar, bestimmte Maßnahmen zu vollziehen. Hierbei kann es sich um Verfügungen, einen Bescheid oder einen Beschluss handeln. Grund hierfür ist das personelle oder funktionale Unvermögen der ersuchenden Behörde. Der häufigste Fall ist die Anwe...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Vollzugshilfe

Vonn Vollzugshilfe spricht man, wenn Polizeibehörden die von anderen Behörden angeordneten Maßnahmen als eigene Aufgabe vollziehen. Herrin des Vollzugs ist im dabei im Gegensatz zur Amtshilfe die eigenständig handelnde Polizeibehörde, sie ist auch allein verantwortlich für die Art und Weise der Vollzugshilfe. Die ersuchende Behörde bleibt ab...
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https://www.lexexakt.de/glossar/vollzugshilfe.php
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