
ist die Verweigerung der Durchführung eines Verfahrens seitens einer daran zu beteiligenden Person oder Einrichtung. Im Frühmittelalter verfällt der Beklagte, der eine Ladung missachtet, dem Königsbann. Im Deutschen Bund kann bei Verweigerung einer gerichtlichen Entscheidung durch die Gerichtsbarkeit die Bundesversammlung (Bundestag) angerufen ...
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