
Der Verfahrensbeistand ersetzt seit September 2009 (Inkrafttreten des FamFG) im familiengerichtlichen Verfahren den bisherigen Verfahrenspfleger. Er hat in Deutschland die Aufgabe, in kindschaftsrechtlichen Verfahren die Interessen Minderjähriger zu vertreten und kann hier Anträge stellen, Rechtsmittel einlegen und an den Anhörungen teilnehmen....
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https://de.wikipedia.org/wiki/Verfahrensbeistand
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