Urteilsvollstreckung , die Ausführung eines rechtskräftigen richterlichen Straferkenntnisses (s. Urteil und Rechtskraft) oder des in einem bürgerlichen Rechtsstreit ergangenen Endbescheids (s. Zwangsvollstreckeng). Gefunden auf https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html
. Die U. liegt in den Schutzgebieten, soweit es sich um Urteile in Angelegenheiten der Gerichtsbarkeit über Weiße handelt, regelmäßig in den Händen der Bezirksrichter. Für die Vollstreckung der Strafurteile treten sie gemäß §§ 3 SchGG., 53 KonsGG. in sämtlichen Schutzgebieten an die Stelle der Staat...
Gefunden auf https://www.ub.bildarchiv-dkg.uni-frankfurt.de/Bildprojekt/Lexikon/Standard