Urkundspersonen Bedeutung

Suchen

Urkundspersonen

Urkundspersonen Logo #42295Urkundspersonen , die zur Beurkundung gewisser Thatsachen amtlich bestellten und insoweit mit öffentlichem Glauben (publica fides) ausgestatteten Personen, wie Standesbeamte und Notare; auch die in einem einzelnen Fall (z. B. bei einer Hinrichtung) zugezogenen Solennitätszeugen.
Gefunden auf https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html
Keine exakte Übereinkunft gefunden.