[Österreich] - Das Bundesgesetz über Unvereinbarkeiten für oberste Organe und sonstige öffentliche Funktionäre (Unvereinbarkeitsgesetz 1983) regelt in Österreich u. a. das Verbot für Träger eines Regierungsamtes während dieser Amtstätigkeit einen Beruf mit Erwerbsabsicht auszuüben (§ 2(1) UnvereinbG). == Geltung...
Gefunden auf
https://de.wikipedia.org/wiki/Unvereinbarkeitsgesetz_(Österreich)
Keine exakte Übereinkunft gefunden.