
siehe Inkompatibilität .
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https://austria-forum.org//af/AEIOU/Unvereinbarkeit

Unvereinbarkeit bezeichnet das Verbot für Behördenmitglieder, gleichzeitig einer anderen Behörden anzugehören. Die Bundesverfassung, die Kantonsverfassung und das Gesetz legen fest, welche Tätigkeiten zu einer Unvereinbarkeit mit einem Mandat in der Bundesversammlung, Grosser Rat, Regierungsrats, etc. führen. So durfen zum Beispiel die Mitgli...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42579

Abgeordnete zum Nationalrat und Mitglieder des Bundesrates dürfen nicht gleichzeitig bestimmte andere Funktionen ausüben. Genaü Bestimmungen enthält das Unvereinbarkeitsgesetz.
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https://www.parlament.gv.at/PERK/GL/ALLG/U.shtml
Keine exakte Übereinkunft gefunden.