
Das Untersuchungsausschussgesetz (PUAG) ist ein deutsches Bundesgesetz, das Art. 44 GG näher ausgestaltet. Art 44 GG besagt, dass der Bundestag berechtigt (und auf Antrag eines Viertels seiner Mitglieder verpflichtet) ist, einen parlamentarischen Untersuchungsausschuss (PUA) einzusetzen (Art. 44 Abs. 1 Satz 1 GG; dem entspricht § 1 Abs. 1 PUAG)....
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https://de.wikipedia.org/wiki/Untersuchungsausschussgesetz
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